Erst- / Statusinformation gemäß
§ 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
§ 12 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung
von
Maklerbüro Heinz Bittermann Kronacher Str. 33 96215 Lichtenfels
Inhaber: Herr Heinz Bittermann
Telefon: +49 9571 2478 Homepage: www.maklerbuero-bittermann.de E-Mail: service(at)maklerbuero-bittermann.de
§34d GewO
Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info ) als Versicherungsmakler kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:
D-2J6M-X1HUD-48
Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Telefon: +49 89 5116-0
http://www.ihk-muenchen.de
Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-600-585-0 *
www.vermittlerregister.info
* 0,20 €/Anruf
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 - 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Berufsrechtliche Regelungen:
Unsere Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.
Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als:
in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
Kombination aus beidem.
Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
§34f GewO
Berufsbezeichnung:
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1, Nummer 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info ) als Finanzanlagenvermittler kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:
D-F-155-U7CW-71
Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Telefon: +49 89 5116-0
http://www.ihk-muenchen.de
Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-600-585-0 *
www.vermittlerregister.info
* 0,20 €/Anruf
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:
Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34f Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater nach § 34f GewO zulässig ist.
Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und -vermittlung:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Hierbei wird offengelegt ob eine weitere Vergütung durch den Produktgeber erfolgt.
Beschwerdemanagement
Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.
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Revisions-Stand 03/2023 (vm)